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Vertriebene in europäisches Einigungswerk einbeziehen

 Auf einer Großveranstaltung des Bundes der Vertriebenen in Niedersachsen anlässlich des diesjährigen „Tages der Heimat" erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:

Die europäischen Staaten stehen vor einem entscheidenden Schritt der gesamteuropäischen Einigung. In wenigen Jahren werden die östlichen Nachbarstaaten Deutschlands Mitglieder der Europäischen Union sein. Die deutschen Heimatvertriebenen waren immer schon Wegbereiter für ein geeintes Gesamteuropa. Dies haben sie nicht zuletzt vor 50 Jahren mit der Verkündung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen gezeigt. Mit ihr haben sie nicht nur auf Rache und Vergeltung verzichtet, sondern auch gelobt, an der Schaffung eines vereinten Europas mitzuwirken, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. Deshalb) sollten die berechtigten Anliegen der deutschen Vertriebenen und ihre konzeptionellen politischen Vorstellungen von politischer Seite nicht achtlos beiseite geschoben werden.

Die deutschen Vertriebenen dürfen bei der Neugestaltung Europas nicht ausgegrenzt werden. In der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft EU, in der bald auch Polen und Tschechien Mitglied sein werden, darf es eine Dialogver- weigerung nicht geben. Das Motto des diesjährigen Tages der Heimat lautet: „50 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen - 50 Jahre für ein Europa der Menschenrechte“ Menschenrechte müssen auchfür die deutschen Heimatvertriebenen Geltung haben. Deshalb sind sowohl die Bundesregierung als auch die Regierungen unserer östlichen Nachbarstaaten aufgefordert, auf die deutschen Vertriebenen zuzugehen und sie intensiv mit ihren legitimen Anliegen in das gesamteuropäische Einigungswerk einzubeziehen. Nur so lassen sich die noch offenen, aus der Vertreibung herrührenden Fragen wie das Recht auf die Heimat und noch offene Vermögens- und Entschädigungsfragen in beiderseitigem Einvernehmen lösen.

Auch in der deutschen Innenpolitik dürfen die deutschen Heimatvertriebenen nicht marginalisiert werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Dr. Naumann, versucht mit seiner Kulturf örderpolitik, die deutschen Vertriebenen aus der Bewahrung und Pflege ihres Kultur- und Geschichtserbes herauszudrängen. Die jetzige Bundesregierung hat nicht erkannt, welche Verantwortung sie für jenen Teil des deutschen Volkes hat, der vertrieben worden ist. Diese Tatsache spiegelt sich auch in der Kulturförderungspolitik von Staatsminister Naumann, der im 50. Jahr der Charta der deutschen Heimatver- triebenen gleichsam die geistigkulturelle Vertreibung der deutschen Vertriebenen betreibt.

Staatsminister Naumann hat für eine Reihe bewährter Kultureinrichtungen der deutschen Vertriebenen eine Beendigung der. Bundesförderung verordnet oder angekündigt. Weitere Einrichtungen stehen vor zwangsweisen Zusammenschlüssen, die den historischen und kulturellen Zusammenhängen in keiner Weise entsprechen. Den umfassenden gesetzlichen Auftrag zur Förderung des kulturellen und geschichtlichen Erbes der deutschen Heimatvertriebenen engt der Bundeskulturbeauftragte auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein. Zugleich werden die Bundesmittel für entsprechende Fördermaßnahmen drastisch reduziert. Standen im Jahre 1998 für die Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen Vertriebenen im Bundeshaushalt noch 48 Mio. DM zur Verfügung,.so wird dieser Betrag im Jahr 2001 auf 33,2 Mio. DM absinken. Im 50. Jahr der Charta der deutschen Heimatvertriebenen sollte die Bundesregierung erkennen, welchen unwiederbring- lichen Verlust sie damit anrichtet.

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EU-Fördermittel auch für deutsche Minderheit in Polen

Die Dresdner Bundestagsabgeordnete Christa Reichard (CDU) richtete die folgende schriftliche Frage an die Bundesregierung:

Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass die deutsche Minderheit in Polen und ihre Organisationen von der Möglichkeit ausgeschlossen sind, Fördermittel der Europäischen Union zu erhalten, und falls ja, gibt es Bemühungen der Bundesregierung, hierbei gegenüber der polnischen Seite auf eine Änderung hinzuwirken?

Darauf antwortete Dr. Günter Pleu Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, wie folgt: Maßnahmen und Fördermittel der EU zur Unterstützung der Wirtschafts- und Sozialreform in Polen sind auf Kooperationsvorhaben ausgerichtet, bei deren Auswahl den Präferenzen und Wünschen Polens Rechnung getragen wird. Die polnische EU-Beitrittspolitik wird einschließlich der Anträge auf EU-Förderprogramme im interministeriellen Komitee für Europäische Integration (UKIE) koordiniert.

Der Bundesregierung liegen keine Hinweise für eine Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen bei der Vergabe von EU-Fördermitteln vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung fördern Europäische Union und polnische Regierung im Rahmen ihrer PHARE-Mittelbelegung auch Projekte in Regionen, in denen die deutsche Minderheit lebt. Hauptsiedlungsgebiete der deutschen Minderheit sind allerdings bislang nicht schwerpunktmäßig gefördert worden. Die polnische Regierung hat bei der Mittelvergabe die Tendenz, die östlichen Wojewodschaften, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes stärkerer Strukturförderung bedürfen als die westliche, stärker in die Förderung einzubeziehen. Schwerpunktsgebiete der EU-Förderung für das Jahr 2000 sind die Wojewodschaften Ermland-Masuren, Schlesien, Podlachieri, Lublin und Vorkarpaten. Gegenüber der Europäischen Union plädieren die Bundesregierung und die Republik Polen dafür, PHARE und Interreg-Mittel künftig noch besser zu koordinieren, so dass eine noch bessere Förderung der Grenzregionen möglich ist. (SAV)

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vom 06.09.2000
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