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Die Stadt Essen hält an der
Patenschaftsverpflichtung fest

In der Ausgabe vom 5. Juli 2000 des „Hindenburger Heimatbriefes" im „Unser Oberschlesien" wurde über das Treffen der Vertreter der Stadt Essen (Patenstadt der Hindenburger) und der polnischen Stadtverwaltung von Hin­denburg O/S, an der auch Mitglieder des Vertretungsausschusses „Hindenburg O/S" teilgenommen haben, berichtet.
  In diesem Zusammenhang erreichten den Vertretungsausschuss „Hin­denburg O/S" zahlreiche Anfragen, obdiese intensiv werdende Zusammenar­beit eine Gefährdung der seit 1953 be­stehenden Patenschaft darstellen kann.

Der Vertretungsausschuss „Hinden­burg O/S" hat sich bereits vor Monaten mit dieser Problematik befasst. Stell­vertretend für den Vertretungsaus­schuss hat der Bundessprecher der Hindenburger, Damian Spielvogel, am 9. Februar 2000 eine entsprechende Stellungnahme ausgearbeitet, die nachstehend veröffentlicht wird.

Stellungsnahme des Vertretungsausschusses "Hindenburg OS" bei der Patenstadt Essen zur Aufnahme städtepartnerschaftlicher Beziehungen mit der jetzigen Stadt Hindenburg

Eingangs ist festzustellen, dass es sowohl geschichtliche und rechtliche Unterschiede zwischen einer Paten­schaft und einer Partnerschaft gibt.

Patenschaft: Bei einer Patenschafts­verpflichtung geht es um eine natio­nale Verpflichtung einer westdeut­schen kommunalen Einrichtung über die von der Vertreibung, Aussiedlung und Heimatverlust betroffenen deut­schen Bevölkerung aus dem histori­schen ostdeutschen Vertreibungsge­biet. Ziel einer Patenschaft ist u. a. die soziale und kulturelle Betreuung eines früher in einer geschlossenen Sied­lungsform (Dorf, Stadt, Kreis bzw. Provinz) wohnenden Teils des deut­schen Volkes, das in Folge der stalinis­tischen Säuberungen nach dem Zwei­ten Weltkrieg den ursprünglichen Wohnbereich (innerhalb oder auch außerhalb des deutschen Staatswe­sens) verlassen musste.

Ausdruck der Wahrnehmung der Pa­tenschaftsverpflichtung sind u. a.:
-     Organisation von Heimattreffen

-     Unterstützung der sozialen, kultu­rellen und heimatbezogenen Arbeit des Vertretungsgremiums
-     Aufbau und Unterhaltung einer Kultursammlung / Betreuung und Pflege des Heimatgedankens

Einzelheiten werden in „Richtlinien für die Übernahme von Patenschaften über ostdeutsche Gemeinden und Landkreise" der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände vom 15. 12. 1953 geregelt.

Am 3. 5. 1953 hat die Stadt Essen die Patenschaft über Hindenburg O/S übernommen und in der Patenschafts­urkunde zum Ausdruck gebracht: „Im Bewusstsein der Gemeinschaft des deutschen Schicksals übernimmt die Stadt Essen, die Metropole des großen westdeutschen Industriereviers, die Patenschaft über Hindenburg, das Zentrum des oberschlesischen Indus­triegebietes. Mit der Übernahme der Patenschaft will die Stadt Essen ihre Verbundenheit mit der zur Aufgabe ih­rer Heimat gezwungenen Bürger Hin­denburgs bekunden."

Auch die geschlossenen und aner­kannten deutsch-polnischen Abkom­men und Vereinbarungen haben an dem Inhalt und der nach wie vor beste­henden Notwendigkeit der Paten­schaftsverpflichtung nichts geändert.

Partnerschaft: Hier handelt es sich um Beziehungen zwischen unabhängigen kommunalen Einrichtungen (Dorf, Stadt, Kreis), meistens aus verschiede­nen Staaten. Die Zusammenarbeit ge­staltet sich auf der Grundlage der Zu­sammenarbeit gleichberechtigter Part­ner.

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Nach der politischen Wende des Jah­res 1989 haben Deutschland und Polen, die sich hieraus ergebende, historische Chance genutzt. Hervorragend hat sich in diesen Prozess der Öffnung der Ver­tretungsausschuss „Hindenburg O/S" bei der Stadt Essen seit 1990 eingebun­den. Zu diesem Themenbereich führte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Fritz Rudolf Körper, anlässlich des 24. Hindenburger Heimattreffens am 13. 6. 1999 in Essen u. a. aus: „Hier in Es­sen weiß man aus Erfahrung, dass die Vertriebenen eine Brücke zu unseren Nachbarn im Osten sind. Somit brin­gen die Hindenburger etwas ein, was den Essenern sonst nicht ohne weiteres zugänglich gewesen wäre. Wenn ich es recht sehe, ist die Patenschaft heute für beide Seiten eine Bereicherung. Die Hindenburger und die Essener gehören zum Kreis derjenigen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten viel für die Be­wahrung unseres gemeinsames Erbes und die europäische Einigung geleistet haben. Sie haben die jahrhundertalte deutsche Kultur- und Geschichtsleis­tung unserer Vorfahren als nationale Verpflichtung begriffen, die man ein­fach nicht über Bord werfen darf, son­dern als wertvolles Vermächtnis zu be­wahren hat." Auf der Grundlage des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 und des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991 haben Deutsche und Polen Beziehungen von beachtlicher Dichte und Intensität aufgebaut. Für den kommunalen Be­reich der Stadt Essen haben die Ver­treter der Hindenburger eine beach­tenswerte Arbeit geleistet und Kon­takte zu den jetzigen polnischen kultu­rellen, gesellschaftlichen, religiösen und politischen Stellen aufgebaut, die sonst nicht gegeben wären.

Vor diesem Hintergrund ist es wich­tig, dass bei einer eventuellen Auf­nahme städtepartnerschaftlicher Be­ziehungen mit der jetzigen polnischen Stadt Hindenburg O/S (Zabrze) auch die Vertreter der Hindenburger einge­bunden wären. Die Einbindung dieser Interessengemeinschaft sollte dahernicht nur einen symbolischen bzw. be­ratenden Charakter haben, sondern ei­nen aktiv mitwirkenden Bestand. Ge­rade diese Personen verfügen aufgrund des persönlichen Schicksals über die besten geschichtlichen und gegen­wartsbezogenen Voraussetzungen.

Es ist auch festzustellen, dass eine einzugehende Partnerschaft (mit einer polnischen Verwaltungseinheit) kein Hindernis für die Fortführung einer bestehenden Patenschaft (über eine deutsche Stadt in den Grenzen vom 31. 12. 1937) ist, vielmehr können sich Pa­tenschaft und Partnerschaft in gegen­seitigen Wechselbeziehungen ergänzen und bereichern.

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Bei Aufnahme von städtepartner­schaftlichen Beziehungen mit einer ehemaligen deutschen und jetzt polni­schen Stadt ist dabei zu achten, dass auch die deutsche Stadtbezeichnung geführt wird, um auf die Geschichte der Stadt und Region hinzuweisen. Hierzu gibt es viele Anwendungsalter­nativen, wie beispielsweise Namenszu­satz in Klammer. Dabei verweisen wir auf die Allgemeine Verwaltungsvor­schrift zur Durchführung des Passge­setzes (PaßG) - PaßVwV - mit dem Hinweis auf § 60 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Auf­sichtsbehörden mit Ergänzungen des Innenministeriums des Landes Nord­rhein-Westfalen, bekannt gegeben im Runderlass vom 5.8. 1988 (SMBI. NW. 2100, Nr. 7) und vom 30.3.1988 (SMBI. NW. 2102).

Das heutige demokratische Polen hat die deutsche Volksgruppe aner­kannt. In dem Vertrag über gute Nach­barschaft und freundschaftliche Zu­sammenarbeit vom 17. 6. 1991 sind Vereinbarungen getroffen, die den An­gehörigen der deutschen Volksgruppe das Recht einräumen, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kultu­relle, sprachliche und religiöse Iden­tität frei zum Ausdruck bringen, zu be­wahren und weiterzuentwickeln, frei von Versuchen, gegen ihren Willen as­similiert zu werden. Seit der Gründung des Vertretungsausschusses „Hinden­burg O/S" sah sich dieser gegenüber den noch in Hindenburg O/S lebenden Deutschen in einer menschlichen, kul­turellen und sozialen Verpflichtung,

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vom 20.09.2000
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