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Rückführung von
Kulturgütern wann kommt der Durchbruch?
von Hermann Schmidtendorf
(Journalist, freier Mitarbeiter des DeutschlandRadio in Berlin)
"Annäherung in kleinen Schritten?" unter diese
Überschrift stellte das Deutsch-Polnische Magazin DIALOG im Sommer
1999 die Titelgeschichte zu einem schwierigen Thema. Die Verhandlungen
über die Rückführung von Kulturgütern zwischen Deutschland
und Polen und die Entschädigung der Polen durch Deutsche zugefügten
Verluste an Kulturgütern sind das letzte ungelöste Thema bei
der Aufarbeitung der Kriegsfolgen.
In den seither vergangenen zwei Jahren gab es durchaus eine Reihe interessanter
Schritte auf beiden Seiten:
Die deutsche Bundesregierung eröffnete in Zusammenarbeit mit
den Bundesländern eine Internet-Suchliste unter dem Namen www.lostart.de.
Auf der Seite der "Verlorenen Kunst" werden alle bekannten Kunstgegenstände
dargestellt, die entweder als gesucht gemeldet sind oder die in
Museen oder Archiven lagern, ohne dass Herkunft oder Besitztitel eindeutig
nachgewiesen sind. Die in Polen durch Deutsche im Zweiten Weltkrieg geraubten
Kunstschätze können also hier wirksam weltweit mit ihrer Beschreibung
aufgelistet werden, so dass sie, sofern sie auf Auktionen oder in Museen
gefunden werden, identifiziert werden können.
Ein Sachstandsbericht der Verhandlungsführer beider Seiten
vom 21.Juli 1999 sieht als ersten Schritt zu einer "Gesamtlösung"
den Austausch von Archivalien "in Anlehnung an das Provenienzprinzip".
Hierzu übergab die polnische Seite eine Liste in Polens Archiven
befindlicher deutscher Dokumente. Ein Teil dieser Dokumente war bereits
zu kommunistischen Zeiten der DDR zugesagt worden, war aber nicht ausgeliefert
worden. In einem Interview mit der "Gazeta Wyborcza" erklärte
der polnische Verhandlungsführer, er erwarte die Rückgabe das
jetzige polnische Staatsgebiet betreffender, in Berlin gelagerter Akten.
Ein weiteres polnisches Gemälde konnte an Polen zurückgegeben
werden, nachdem sich der Sohn eines ehemaligen Wehrmachtssoldaten bei
der deutschen Regierung gemeldet und erklärt hatte, sein betagter
Vater bereue den seinerzeitigen privaten Diebstahl während des Krieges.
Polens Regierungschef Jerzy Buzek gab 2000 an Bundeskanzler Gerhard
Schröder eine wertvolle deutsche Luther-Bibel zurück
ausdrücklich als "Zeichen des guten Willens".
Die Katholische Kirche Deutschlands vereinbarte im September 2001
mit dem polnischen Episkopat die Rückgabe von den Nationalsozialisten
beschlagnahmter 3361 Kirchenbücher. Diese Dokumente betreffen Gebiete,
die während des Zweiten Weltkriegs in das Deutsche Reich eingegliedert
waren oder bis 1945 zu Deutschland gehörten. Die Präsidentin
des "Bundes der Vertriebenen" und CDU-Bundestagsabgeordnete
Erika Steinbach protestierte: Diese Bücher seien "ein Stück
Kulturgut" der geflohenen oder geflüchteten Deutschen, jetzt
sei eine "Polonisierung" und Verzerrung der Vertriebenengeschichte
durch Polen zu befürchten. Eine Auswirkung wird der Protest kaum
haben.
Auch eine Reihe privater, gesellschaftlicher und publizistischer Initiativen
ist zu vermerken.
Der in Deutschland lebende angesehene polnische Kunstsammler Tomasz
Niewodniczanski bot an, seine auf einen Wert von 50 Millionen Euro geschätzte
Privatsammlung polnischer Kunstgüter Polen zu schenken, wenn zuvor
die in Krakau lagernde unikate Kunstsammlung an die Berliner Nationalbibliothek
zurückgegeben wird.
Die "Kopernikus-Gruppe" deutsch-polnischer Experten,
Wissenschaftler und Publizisten schlug vor, diese Rückgabe der "Berlinka"
genannten deutschen Sammlung aus Krakau dadurch zu erleichtern, dass sie
zu gemeinsamem deutsch-polnischen Kulturgut erklärt wird. Dazu könne
sie an eine gemeinsame Stiftung überführt werden. Deren Funktion
könne die "Stiftung Preußischer Kulturbesitz" übernehmen,
welche sich als rechtmäßiger Besitzer der Sammlung versteht.
Durch Statutenänderung könne sie "europäisiert"
werden, so dass Polen ihr kollektiv beitreten könne.
Der Schriftsteller Günter Grass schlug vor, die umstrittenen
deutschen Kulturgüter in einem Museum auf einer Oderbrücke beispielsweise
bei Frankfurt/Oder als gemeinsamen europäischen Kulturbesitz dauerhaft
auszustellen.
Der polnische Journalist Wlodzimierz Kalicki schlug in der "Gazeta
Wyborcza" vor, die "Berlinka" an Berlin zurückzugeben,
die Berliner Flugzeugsammlung jedoch als "Ersatz" für durch
Deutsche im Krieg zerstörte polnische Flugzeugsammlungen in Krakau
zu belassen. Außerdem solle in Polen eine deutsch-polnische Stiftung
mit bis zu 4 Milliarden DM aus Deutschland gegründet werden. Diese
solle in aller Welt nach verlorenen polnischen Kunstschätzen fahnden
und sie als Gemeinschaftsbesitz nach Polen zurückkaufen. Bereits
ein Jahr zuvor hatten wir gemeinsam diese Konzeption in der Sendung "Kultur
heute" des deutschen nationalen Rundfunks "Deutschlandfunk"
vorgestellt. Allerdings hatten wir damals die Frage der Flugzeugsammlung
außen vor gelassen und waren von einer Stiftungssumme von ca. 600-800
Millionen DM ausgegangen.
Warum ist bislang der "große Durchbruch" ausgeblieben?
In vertraulichen Gesprächen fassen den Grund polnische Verhandlungsführer
so zusammen: Polen erwartet zunächst eine "große Geste"
die vertraglich fixierte Zusicherung, dass sich Deutschland auch
nach der Rückgabe der in Polen befindlichen deutschen Kulturgüter
für die polnischen kulturellen Kriegsverluste verantwortlich fühlt.
Deutschland hingegen verlange die Zusage der Rückführung der
"Berlinka" als Voraussetzung, um über weitergehende Fragen
zu sprechen. Nur eine Frage der Reihenfolge?
Gewiss, doch es geht um mehr. Einem Durchbruch stehen die unversöhnlichen
unterschiedlichen Rechtauffassungen beider Seiten im Wege. Solange jede
Seite explizit erwartet, bei einer Lösung auch zugleich die eigenen
Rechtsauffassungen durchsetzen zu können, kann eine Lösung kaum
erwartet werden. Auf polnischer Seite sind dies das "Territorialprinzip"
sowie das "Restitutionsprinzip".
Polen geht davon aus, dass alle Kulturgüter an den Ort verbracht
werden sollen, an dem sie einmal entstanden sind unabhängig
davon, ob sie sich auf damalige deutsche oder polnische Bevölkerung
beziehen. Das sieht Deutschland in dieser Eindeutigkeit nicht so. Zurückgeführt
werden sollen nach deutscher Ansicht eindeutig während des Krieges
durch Deutsche geraubte polnische Güter und durch Deutschland in
andere deutsche Regionen ausgelagerte Kunstgüter, die sich heute
nur deshalb in Polen befinden, weil nach Kriegsende eine Grenzänderung
stattfand. Eindeutig auf deutsche Staatsgeschichte bezogene Dokumente,
wie sie im Preußischen "Geheimen Staatsarchiv" in Berlin
lagern, sind deshalb aber nicht automatisch an Polen zu übergeben.
Jedenfalls dann nicht, wenn sie sich auf deutsche Geschichte beziehen
und schon seit dem Ersten Weltkrieg in Berlin lagern. Die Rückgabe
der katholischen Kirchenbücher ist hierzu kein Widerspruch
denn die katholische Kirche mit ihrem universalistischen Anspruch vertritt
das "Territorialprinzip". Schon die deutsche evangelische Kirche
sieht das in Bezug auf evangelische Kirchendokumente anders. Deshalb gehört
zu den rückzuführenden deutschen Kulturgütern auch die
wertvolle Sammlung evangelischer Kirchennoten der "Herrenhuter Gemeinde",
welche bei Kriegsbeginn im deutschen Breslau als Leihgabe lagerte und
durch Polen wie so viele schlesische Kulturgüter nach Warschau gebracht
wurde.
Auch der von Polen vorgebrachte Verweis auf das Archiv der Deutschen Wehrmacht
in Paris führt hier nicht weiter. Keinesfalls hat Deutschland deshalb
das "Territorialprinzip" anerkannt, weil es dieses Archiv an
Paris zurückgibt. Denn die entsprechenden Dokumente sind zwar auf
dem "Territorium" Paris entstanden aber sie beziehen
sich eben auf die französische und nicht auf die deutsche Bevölkerung.
Weiter erwartet Polen eine auch oder gerade finanzielle
Wiedergutmachung für durch die Nationalsozialisten verursachte Schäden
an polnischem Kulturgut. Deutschland vertritt hier die Auffassung, dass
durch Alliierten-Vereinbarungen wie das Londoner Schuldenabkommen von
1955 formelle Wiedergutmachung nicht mehr gefordert werden kann.
Auch deutsche Verhandlungsführer schließen nicht aus, dass
im Endeffekt durchaus der Kern der polnischen Wünsche erfüllt
werden kann. Doch eine Verknüpfung mit nicht akzeptierten Rechtspositionen
darf nicht stattfinden. Auch jüngere Mitglieder der Vertriebenen-Landsmannschaften
erklären inzwischen öffentlich, dass etwa ein deutscher Kirchenaltar
wieder nach Stettin und zwar in das heutige Szczecin zurückkehren
solle. Doch sie begründen das nicht mit dem polnischen "Territorialprinzip",
sondern mit dem gesunden Menschenverstand. In einem offenen Europa können
auch die aus Stettin geflohenen und zwangsausgesiedelten Deutschen "ihre"
alte Kirche wieder besichtigen. Und nur dort kann eben der Altar seine
volle künstlerische und auch sakrale Wirkung entfalten.
Und die Frage der "Entschädigung": Auch bei den Auszahlungen
an ehemalige polnische, russische oder ukrainische Zwangsarbeiter hat
Deutschland darauf verwiesen, dass die formelle rechtliche Verpflichtung
zu solchen Zahlungen bereits vor Jahrzehnten abschließend geregelt
wurde. Dennoch erkannte die amtierende Bundesregierung die darüber
hinaus gehende moralische Verpflichtung an und fand einen Weg, um über
eine staatlich-private Stiftung den Betroffenen Gelder auszuzahlen. Warum
sollte dies nicht auch in der Kulturfrage möglich sein?
Der "Kopernikus-Gruppe" ist dafür zu danken, dass sie den
Gedanken einer deutsch-polnischen Stiftung erstmals in das Gespräch
gebracht hat. Die einhellige Ablehnung in beiden Ländern war deshalb
ungerecht. Allerdings scheint es sinnvoller, diese Stiftung eindeutig
in Polen anzusiedeln. Hier besteht bereits die seit einem Jahrzehnt erfolgreich
arbeitende "Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit".
Sie wurde durch Gelder finanziert, die Polen eigentlich als Schuldenrückzahlung
an Deutschland hätte zahlen müssen. Nachdem die Schulden abgezahlt
sind, ist die Arbeitsmöglichkeit der Stiftung stark begrenzt. Warum
sollte nicht diese schon bestehende Stiftung entweder eine "Kulturabteilung"
erhalten oder sich komplett zur "Deutsch-Polnischen Kulturstiftung"
entwickeln? Auch eine entsprechende Neugründung wäre natürlich
denkbar. Die Kontrolle der durch Deutschland ausgewiesenen Gelder wäre
dadurch gegeben, dass Parlamentarier beider Länder in den Leitungsgremien
arbeiten. Die Arbeit dieser Stiftung könnte tatsächlich unter
anderem darin bestehen, auf allen Kunstausstellungen und Auktionen in
der Welt nach polnischer Kunst zu fahnden, die durch die Nationalsozialisten
nach Deutschland verschleppt wurde und deren Spuren sich dann verloren.
Sobald bekannt ist, dass für ihren Rückkauf namhafte Finanzen
bereit stehen, dürften nicht wenige der verschollenen Kunstgüter
wieder auftauchen. Aufgabe des Stiftungsrats wäre es dabei, eine
künstliche Aufblähung des internationalen Kunstmarktes zu vermeiden.
Nicht alles Wünschenswerte darf gleich im ersten oder zweiten Jahr
des Stiftungsbestehens aufgekauft werden überhöhte Preise
wären sonst unausweichlich. Durch die ratenweise Finanzierung der
Stiftungsarbeit und ihre Ausrichtung auf eine zehn-, besser aber 20-jährige
Tätigkeit würde dies möglich. Eine Streckung käme
auch dem deutschen Sparsamkeitsgebot in der Haushaltspolitik entgegen
überzogene Forderungen würden weder der deutschen Bevölkerung
noch den Haushaltspolitikern zu vermitteln sein.
Und die "heiligen Rechtsprinzipien"? Der scheidende Außenminister
der Regierung Buzek, Wladyslaw Bartoszewski, erklärte mir wenige
Wochen vor dem polnischen Regierungswechsel, er hätte in "höchstens
zwei Jahren" eine komplexe Lösung zustande gebracht, die die
Interessen beider Staaten berücksichtigt. "Kleingeister"
auf beiden Seiten hätten ihm jedoch im Wege gestanden.
Über die Verhandlungsziele der neuen polnischen Regierung ist noch
nichts bekannt. Sie könnte sich aber eine populäre Politlosung
aus der vergangenen DDR zum Vorbild nehmen. "Von der Sowjetunion
lernen heißt siegen lernen!" hieß es damals frohgemut.
Der russische Kulturminister Swidkoj zeigte das im September auf einer
Berliner Pressekonferenz auf seine Weise. Jovial lächelnd nickte
er, als der deutsche Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin wortreich
die "moralische Verantwortung" Deutschlands für die Zerstörung
russischer Kulturschätze beschwor. Deshalb sei es ein deutsches "Herzensanliegen",
in die Restaurierung russischer Kulturgüter mehrere Millionen Mark
zu stecken. Gleichzeitig freue man sich, dass Russland "aus eigener
Entscheidung" historische Kirchenfenster nach Frankfurt/Oder zurückgeben
wolle. Eine "Verknüpfung" zwischen beiden Vorgängen,
so die Minister unisono, sei dabei natürlich keinesfalls gegeben.
Eine Fortsetzung der "zufälligen freiwilligen Parallelbewegungen"
ist durch eine solche Politik keinesfalls sichergestellt, obwohl aus deutscher
Sicht die in Russland befindliche deutsche "Beutekunst" eindeutig
komplett nach Deutschland gehört. Warum sollten sich da nicht Deutschland
und Polen auf eine "Parallelstiftung" einigen können, die
ruhig und sachlich, ohne Berufung auf umstrittene Rechtspositionen, aber
im Geist europäischer Verständigung dieses letzte offene Kapitel
der Nachkriegsgeschichte betreut?
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