Rückführung von Kulturgütern ‚wann kommt der Durchbruch?
von Hermann Schmidtendorf
(Journalist, freier Mitarbeiter des DeutschlandRadio in Berlin)

"Annäherung in kleinen Schritten?" ‚ unter diese Überschrift stellte das Deutsch-Polnische Magazin DIALOG im Sommer 1999 die Titelgeschichte zu einem schwierigen Thema. Die Verhandlungen über die Rückführung von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen und die Entschädigung der Polen durch Deutsche zugefügten Verluste an Kulturgütern sind das letzte ungelöste Thema bei der Aufarbeitung der Kriegsfolgen.
In den seither vergangenen zwei Jahren gab es durchaus eine Reihe interessanter Schritte auf beiden Seiten:
‚Die deutsche Bundesregierung eröffnete in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine Internet-Suchliste unter dem Namen www.lostart.de. Auf der Seite der "Verlorenen Kunst" werden alle bekannten Kunstgegenstände dargestellt, die entweder als gesucht gemeldet sind ‚ oder die in Museen oder Archiven lagern, ohne dass Herkunft oder Besitztitel eindeutig nachgewiesen sind. Die in Polen durch Deutsche im Zweiten Weltkrieg geraubten Kunstschätze können also hier wirksam weltweit mit ihrer Beschreibung aufgelistet werden, so dass sie, sofern sie auf Auktionen oder in Museen gefunden werden, identifiziert werden können.
‚Ein Sachstandsbericht der Verhandlungsführer beider Seiten vom 21.Juli 1999 sieht als ersten Schritt zu einer "Gesamtlösung" den Austausch von Archivalien "in Anlehnung an das Provenienzprinzip". Hierzu übergab die polnische Seite eine Liste in Polens Archiven befindlicher deutscher Dokumente. Ein Teil dieser Dokumente war bereits zu kommunistischen Zeiten der DDR zugesagt worden, war aber nicht ausgeliefert worden. In einem Interview mit der "Gazeta Wyborcza" erklärte der polnische Verhandlungsführer, er erwarte die Rückgabe das jetzige polnische Staatsgebiet betreffender, in Berlin gelagerter Akten.
‚ Ein weiteres polnisches Gemälde konnte an Polen zurückgegeben werden, nachdem sich der Sohn eines ehemaligen Wehrmachtssoldaten bei der deutschen Regierung gemeldet und erklärt hatte, sein betagter Vater bereue den seinerzeitigen privaten Diebstahl während des Krieges.
‚ Polens Regierungschef Jerzy Buzek gab 2000 an Bundeskanzler Gerhard Schröder eine wertvolle deutsche Luther-Bibel zurück ‚ ausdrücklich als "Zeichen des guten Willens".
‚ Die Katholische Kirche Deutschlands vereinbarte im September 2001 mit dem polnischen Episkopat die Rückgabe von den Nationalsozialisten beschlagnahmter 3361 Kirchenbücher. Diese Dokumente betreffen Gebiete, die während des Zweiten Weltkriegs in das Deutsche Reich eingegliedert waren oder bis 1945 zu Deutschland gehörten. Die Präsidentin des "Bundes der Vertriebenen" und CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach protestierte: Diese Bücher seien "ein Stück Kulturgut" der geflohenen oder geflüchteten Deutschen, jetzt sei eine "Polonisierung" und Verzerrung der Vertriebenengeschichte durch Polen zu befürchten. Eine Auswirkung wird der Protest kaum haben.
Auch eine Reihe privater, gesellschaftlicher und publizistischer Initiativen ist zu vermerken.
‚ Der in Deutschland lebende angesehene polnische Kunstsammler Tomasz Niewodniczanski bot an, seine auf einen Wert von 50 Millionen Euro geschätzte Privatsammlung polnischer Kunstgüter Polen zu schenken, wenn zuvor die in Krakau lagernde unikate Kunstsammlung an die Berliner Nationalbibliothek zurückgegeben wird.
‚ Die "Kopernikus-Gruppe" deutsch-polnischer Experten, Wissenschaftler und Publizisten schlug vor, diese Rückgabe der "Berlinka" genannten deutschen Sammlung aus Krakau dadurch zu erleichtern, dass sie zu gemeinsamem deutsch-polnischen Kulturgut erklärt wird. Dazu könne sie an eine gemeinsame Stiftung überführt werden. Deren Funktion könne die "Stiftung Preußischer Kulturbesitz" übernehmen, welche sich als rechtmäßiger Besitzer der Sammlung versteht. Durch Statutenänderung könne sie "europäisiert" werden, so dass Polen ihr kollektiv beitreten könne.
‚ Der Schriftsteller Günter Grass schlug vor, die umstrittenen deutschen Kulturgüter in einem Museum auf einer Oderbrücke beispielsweise bei Frankfurt/Oder als gemeinsamen europäischen Kulturbesitz dauerhaft auszustellen.
‚ Der polnische Journalist Wlodzimierz Kalicki schlug in der "Gazeta Wyborcza" vor, die "Berlinka" an Berlin zurückzugeben, die Berliner Flugzeugsammlung jedoch als "Ersatz" für durch Deutsche im Krieg zerstörte polnische Flugzeugsammlungen in Krakau zu belassen. Außerdem solle in Polen eine deutsch-polnische Stiftung mit bis zu 4 Milliarden DM aus Deutschland gegründet werden. Diese solle in aller Welt nach verlorenen polnischen Kunstschätzen fahnden und sie als Gemeinschaftsbesitz nach Polen zurückkaufen. Bereits ein Jahr zuvor hatten wir gemeinsam diese Konzeption in der Sendung "Kultur heute" des deutschen nationalen Rundfunks "Deutschlandfunk" vorgestellt. Allerdings hatten wir damals die Frage der Flugzeugsammlung außen vor gelassen und waren von einer Stiftungssumme von ca. 600-800 Millionen DM ausgegangen.
Warum ist bislang der "große Durchbruch" ausgeblieben? In vertraulichen Gesprächen fassen den Grund polnische Verhandlungsführer so zusammen: Polen erwartet zunächst eine "große Geste" ‚ die vertraglich fixierte Zusicherung, dass sich Deutschland auch nach der Rückgabe der in Polen befindlichen deutschen Kulturgüter für die polnischen kulturellen Kriegsverluste verantwortlich fühlt. Deutschland hingegen verlange die Zusage der Rückführung der "Berlinka" als Voraussetzung, um über weitergehende Fragen zu sprechen. Nur eine Frage der Reihenfolge?
Gewiss, doch es geht um mehr. Einem Durchbruch stehen die unversöhnlichen unterschiedlichen Rechtauffassungen beider Seiten im Wege. Solange jede Seite explizit erwartet, bei einer Lösung auch zugleich die eigenen Rechtsauffassungen durchsetzen zu können, kann eine Lösung kaum erwartet werden. Auf polnischer Seite sind dies ‚ das "Territorialprinzip" sowie ‚ das "Restitutionsprinzip".
Polen geht davon aus, dass alle Kulturgüter an den Ort verbracht werden sollen, an dem sie einmal entstanden sind ‚ unabhängig davon, ob sie sich auf damalige deutsche oder polnische Bevölkerung beziehen. Das sieht Deutschland in dieser Eindeutigkeit nicht so. Zurückgeführt werden sollen nach deutscher Ansicht eindeutig während des Krieges durch Deutsche geraubte polnische Güter und durch Deutschland in andere deutsche Regionen ausgelagerte Kunstgüter, die sich heute nur deshalb in Polen befinden, weil nach Kriegsende eine Grenzänderung stattfand. Eindeutig auf deutsche Staatsgeschichte bezogene Dokumente, wie sie im Preußischen "Geheimen Staatsarchiv" in Berlin lagern, sind deshalb aber nicht automatisch an Polen zu übergeben. Jedenfalls dann nicht, wenn sie sich auf deutsche Geschichte beziehen und schon seit dem Ersten Weltkrieg in Berlin lagern. Die Rückgabe der katholischen Kirchenbücher ist hierzu kein Widerspruch ‚ denn die katholische Kirche mit ihrem universalistischen Anspruch vertritt das "Territorialprinzip". Schon die deutsche evangelische Kirche sieht das in Bezug auf evangelische Kirchendokumente anders. Deshalb gehört zu den rückzuführenden deutschen Kulturgütern auch die wertvolle Sammlung evangelischer Kirchennoten der "Herrenhuter Gemeinde", welche bei Kriegsbeginn im deutschen Breslau als Leihgabe lagerte und durch Polen wie so viele schlesische Kulturgüter nach Warschau gebracht wurde.
Auch der von Polen vorgebrachte Verweis auf das Archiv der Deutschen Wehrmacht in Paris führt hier nicht weiter. Keinesfalls hat Deutschland deshalb das "Territorialprinzip" anerkannt, weil es dieses Archiv an Paris zurückgibt. Denn die entsprechenden Dokumente sind zwar auf dem "Territorium" Paris entstanden ‚ aber sie beziehen sich eben auf die französische und nicht auf die deutsche Bevölkerung.
Weiter erwartet Polen eine ‚ auch oder gerade ‚ finanzielle Wiedergutmachung für durch die Nationalsozialisten verursachte Schäden an polnischem Kulturgut. Deutschland vertritt hier die Auffassung, dass durch Alliierten-Vereinbarungen wie das Londoner Schuldenabkommen von 1955 formelle Wiedergutmachung nicht mehr gefordert werden kann.
Auch deutsche Verhandlungsführer schließen nicht aus, dass im Endeffekt durchaus der Kern der polnischen Wünsche erfüllt werden kann. Doch eine Verknüpfung mit nicht akzeptierten Rechtspositionen darf nicht stattfinden. Auch jüngere Mitglieder der Vertriebenen-Landsmannschaften erklären inzwischen öffentlich, dass etwa ein deutscher Kirchenaltar wieder nach Stettin ‚ und zwar in das heutige Szczecin ‚ zurückkehren solle. Doch sie begründen das nicht mit dem polnischen "Territorialprinzip", sondern mit dem gesunden Menschenverstand. In einem offenen Europa können auch die aus Stettin geflohenen und zwangsausgesiedelten Deutschen "ihre" alte Kirche wieder besichtigen. Und nur dort kann eben der Altar seine volle künstlerische und auch sakrale Wirkung entfalten.
Und die Frage der "Entschädigung": Auch bei den Auszahlungen an ehemalige polnische, russische oder ukrainische Zwangsarbeiter hat Deutschland darauf verwiesen, dass die formelle rechtliche Verpflichtung zu solchen Zahlungen bereits vor Jahrzehnten abschließend geregelt wurde. Dennoch erkannte die amtierende Bundesregierung die darüber hinaus gehende moralische Verpflichtung an und fand einen Weg, um über eine staatlich-private Stiftung den Betroffenen Gelder auszuzahlen. Warum sollte dies nicht auch in der Kulturfrage möglich sein?
Der "Kopernikus-Gruppe" ist dafür zu danken, dass sie den Gedanken einer deutsch-polnischen Stiftung erstmals in das Gespräch gebracht hat. Die einhellige Ablehnung in beiden Ländern war deshalb ungerecht. Allerdings scheint es sinnvoller, diese Stiftung eindeutig in Polen anzusiedeln. Hier besteht bereits die seit einem Jahrzehnt erfolgreich arbeitende "Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit". Sie wurde durch Gelder finanziert, die Polen eigentlich als Schuldenrückzahlung an Deutschland hätte zahlen müssen. Nachdem die Schulden abgezahlt sind, ist die Arbeitsmöglichkeit der Stiftung stark begrenzt. Warum sollte nicht diese schon bestehende Stiftung entweder eine "Kulturabteilung" erhalten oder sich komplett zur "Deutsch-Polnischen Kulturstiftung" entwickeln? Auch eine entsprechende Neugründung wäre natürlich denkbar. Die Kontrolle der durch Deutschland ausgewiesenen Gelder wäre dadurch gegeben, dass Parlamentarier beider Länder in den Leitungsgremien arbeiten. Die Arbeit dieser Stiftung könnte tatsächlich unter anderem darin bestehen, auf allen Kunstausstellungen und Auktionen in der Welt nach polnischer Kunst zu fahnden, die durch die Nationalsozialisten nach Deutschland verschleppt wurde und deren Spuren sich dann verloren.
Sobald bekannt ist, dass für ihren Rückkauf namhafte Finanzen bereit stehen, dürften nicht wenige der verschollenen Kunstgüter wieder auftauchen. Aufgabe des Stiftungsrats wäre es dabei, eine künstliche Aufblähung des internationalen Kunstmarktes zu vermeiden. Nicht alles Wünschenswerte darf gleich im ersten oder zweiten Jahr des Stiftungsbestehens aufgekauft werden ‚ überhöhte Preise wären sonst unausweichlich. Durch die ratenweise Finanzierung der Stiftungsarbeit und ihre Ausrichtung auf eine zehn-, besser aber 20-jährige Tätigkeit würde dies möglich. Eine Streckung käme auch dem deutschen Sparsamkeitsgebot in der Haushaltspolitik entgegen ‚ überzogene Forderungen würden weder der deutschen Bevölkerung noch den Haushaltspolitikern zu vermitteln sein.
Und die "heiligen Rechtsprinzipien"? Der scheidende Außenminister der Regierung Buzek, Wladyslaw Bartoszewski, erklärte mir wenige Wochen vor dem polnischen Regierungswechsel, er hätte in "höchstens zwei Jahren" eine komplexe Lösung zustande gebracht, die die Interessen beider Staaten berücksichtigt. "Kleingeister" auf beiden Seiten hätten ihm jedoch im Wege gestanden.
Über die Verhandlungsziele der neuen polnischen Regierung ist noch nichts bekannt. Sie könnte sich aber eine populäre Politlosung aus der vergangenen DDR zum Vorbild nehmen. "Von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen!" hieß es damals frohgemut. Der russische Kulturminister Swidkoj zeigte das im September auf einer Berliner Pressekonferenz auf seine Weise. Jovial lächelnd nickte er, als der deutsche Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin wortreich die "moralische Verantwortung" Deutschlands für die Zerstörung russischer Kulturschätze beschwor. Deshalb sei es ein deutsches "Herzensanliegen", in die Restaurierung russischer Kulturgüter mehrere Millionen Mark zu stecken. Gleichzeitig freue man sich, dass Russland "aus eigener Entscheidung" historische Kirchenfenster nach Frankfurt/Oder zurückgeben wolle. Eine "Verknüpfung" zwischen beiden Vorgängen, so die Minister unisono, sei dabei natürlich keinesfalls gegeben.
Eine Fortsetzung der "zufälligen freiwilligen Parallelbewegungen" ist durch eine solche Politik keinesfalls sichergestellt, obwohl aus deutscher Sicht die in Russland befindliche deutsche "Beutekunst" eindeutig komplett nach Deutschland gehört. Warum sollten sich da nicht Deutschland und Polen auf eine "Parallelstiftung" einigen können, die ruhig und sachlich, ohne Berufung auf umstrittene Rechtspositionen, aber im Geist europäischer Verständigung dieses letzte offene Kapitel der Nachkriegsgeschichte betreut?